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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/15/0030 B 5. Mai 2022 RS 1Stammrechtssatz
Im Abgabenverfahren kommt es nicht auf den von den Parteien intendierten Sachverhalt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an (§ 115 BAO).Im Abgabenverfahren kommt es nicht auf den von den Parteien intendierten Sachverhalt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Paragraph 115, BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150081.L01Im RIS seit
20.01.2026Zuletzt aktualisiert am
24.02.2026