RS Vwgh 2025/12/18 Ra 2024/15/0081

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Veröffentlicht am 18.12.2025
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2024/15/0082 E 18.12.2025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/15/0030 B 5. Mai 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Im Abgabenverfahren kommt es nicht auf den von den Parteien intendierten Sachverhalt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an (§ 115 BAO).Im Abgabenverfahren kommt es nicht auf den von den Parteien intendierten Sachverhalt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Paragraph 115, BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150081.L01

Im RIS seit

20.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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