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000Norm
ALSAG 1989 §3 Abs1 Z1 litcRechtssatz
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71, 59 BlgNR 22. GP 309, wurde insbesondere ausgeführt, Kriterien, ob Bodenaushubmaterial im Sinne der abfallwirtschaftlichen Ziele zulässigerweise für Verfüllungen und Geländeanpassungen verwertet werden könne, fänden sich im Bundes-Abfallwirtschaftsplan (damals 2001). Es entspricht auch der Rechtsprechung des VwGH, dass zur Prüfung der Zulässigkeit einer Verwendung die Regelungen des (jeweiligen) BAWP herangezogen werden können.In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 71, 59 BlgNR 22. Gesetzgebungsperiode 309, wurde insbesondere ausgeführt, Kriterien, ob Bodenaushubmaterial im Sinne der abfallwirtschaftlichen Ziele zulässigerweise für Verfüllungen und Geländeanpassungen verwertet werden könne, fänden sich im Bundes-Abfallwirtschaftsplan (damals 2001). Es entspricht auch der Rechtsprechung des VwGH, dass zur Prüfung der Zulässigkeit einer Verwendung die Regelungen des (jeweiligen) BAWP herangezogen werden können.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130037.L07Im RIS seit
03.02.2026Zuletzt aktualisiert am
24.02.2026