Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2024/13/0107 E 19. Dezember 2025 RS 3Stammrechtssatz
Ein Kostenschuldner kann auch nach dem Zahlungsverlangen des Rechtsanwalts (§ 19a Abs. 4 RAO) mit einer Gegenforderung aufrechnen, die noch vor der betriebenen Kostenforderung entstanden ist und fällig wurde (vgl. OGH 28.4.2010, 3 Ob 252/09v).Ein Kostenschuldner kann auch nach dem Zahlungsverlangen des Rechtsanwalts (Paragraph 19 a, Absatz 4, RAO) mit einer Gegenforderung aufrechnen, die noch vor der betriebenen Kostenforderung entstanden ist und fällig wurde vergleiche OGH 28.4.2010, 3 Ob 252/09v).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023130171.L04Im RIS seit
27.01.2026Zuletzt aktualisiert am
23.02.2026