RS Vwgh 2025/12/19 Ra 2023/13/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2025
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/01 Rechtsanwälte

Norm

ABGB §1438
RAO 1868 §19a
RAO 1868 §19a Abs4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/13/0107 E 19. Dezember 2025 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Kostenschuldner kann auch nach dem Zahlungsverlangen des Rechtsanwalts (§ 19a Abs. 4 RAO) mit einer Gegenforderung aufrechnen, die noch vor der betriebenen Kostenforderung entstanden ist und fällig wurde (vgl. OGH 28.4.2010, 3 Ob 252/09v).Ein Kostenschuldner kann auch nach dem Zahlungsverlangen des Rechtsanwalts (Paragraph 19 a, Absatz 4, RAO) mit einer Gegenforderung aufrechnen, die noch vor der betriebenen Kostenforderung entstanden ist und fällig wurde vergleiche OGH 28.4.2010, 3 Ob 252/09v).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023130171.L04

Im RIS seit

27.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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