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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Vom Wegfall des rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtmäßigkeit und der Befolgungspflicht einer Weisung oder der Feststellung der "schlichten" Rechtswidrigkeit der Weisung ist etwa auszugehen, wenn das Dienstverhältnis aufgelöst worden oder eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist (VwGH 7.1.2025, Ra 2023/12/0058; VwGH 2.11.2023, Ra 2023/12/0061).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024120078.L02Im RIS seit
03.02.2026Zuletzt aktualisiert am
18.02.2026