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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/22/0107 E 31. Mai 2017 RS 1Stammrechtssatz
Wenn die vor dem VwG belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung (vgl. E 23. Juni 2015, Ra 2015/22/0040).Wenn die vor dem VwG belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung vergleiche E 23. Juni 2015, Ra 2015/22/0040).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022100050.L05Im RIS seit
03.02.2026Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026