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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §57Rechtssatz
Das Gewicht einer jahrelangen Berufstätigkeit ist dann erheblich gemindert, wenn diese letztlich auf das Eingehen einer Aufenthaltsehe zurückzuführen ist. In einem solchen Fall steht nämlich den privaten Interessen das hoch zu veranschlagende öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens gegenüber (VwGH 5.6.2025, Ra 2022/17/0128).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025170159.L02Im RIS seit
03.02.2026Zuletzt aktualisiert am
13.02.2026