RS Vwgh 2026/1/12 Ra 2023/20/0035

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Veröffentlicht am 12.01.2026
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Fehlt es dem Adressaten an der Prozessfähigkeit, kann ein Bescheid durch Zustellung an ihn nicht rechtswirksam erlassen werden (vgl. VwGH 22.12.2020, Ra 2020/21/0307 mit Verweis auf VwGH 15.3.2018, Ra 2017/21/0254, mwN).Fehlt es dem Adressaten an der Prozessfähigkeit, kann ein Bescheid durch Zustellung an ihn nicht rechtswirksam erlassen werden vergleiche VwGH 22.12.2020, Ra 2020/21/0307 mit Verweis auf VwGH 15.3.2018, Ra 2017/21/0254, mwN).

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023200035.L02

Im RIS seit

03.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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