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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Beim Ausspruch über die Verjährung handelt es sich um einen von Aussprüchen über die Gebührlichkeit (oder hier: von einem Ausspruch über die der Gebührlichkeit besoldungsrechtlicher Ansprüche vorgelagerte Frage des Besoldungsdienstalters) trennbaren Ausspruch (VwGH 21.7.2025, Ra 2024/12/0112).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025120013.J01Im RIS seit
10.02.2026Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026