Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §68 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ist der Baubewilligungsbescheid in Rechtskraft erwachsen, ist im vorliegenden Verfahren betreffend die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes gemäß § 46 Abs. 1 TBO 2022 nicht mehr zu prüfen, ob die in den rechtskräftigen Baubewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingungen rechtens in diesen Bescheid aufgenommen werden durften. Es wäre an den Revisionswerbern bzw. deren Rechtsvorgängerin gelegen, die Unzulässigkeit solcher Nebenbestimmungen im Rechtsmittelweg geltend zu machen.Ist der Baubewilligungsbescheid in Rechtskraft erwachsen, ist im vorliegenden Verfahren betreffend die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes gemäß Paragraph 46, Absatz eins, TBO 2022 nicht mehr zu prüfen, ob die in den rechtskräftigen Baubewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingungen rechtens in diesen Bescheid aufgenommen werden durften. Es wäre an den Revisionswerbern bzw. deren Rechtsvorgängerin gelegen, die Unzulässigkeit solcher Nebenbestimmungen im Rechtsmittelweg geltend zu machen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025060314.L01Im RIS seit
10.02.2026Zuletzt aktualisiert am
19.02.2026