RS Vwgh 2026/1/19 Ra 2023/13/0174

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Veröffentlicht am 19.01.2026
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Das BFG hat im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu prüfen (vgl. etwa VwGH 26.2.2013, 2010/15/0077).Das BFG hat im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu prüfen vergleiche etwa VwGH 26.2.2013, 2010/15/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023130174.L03

Im RIS seit

17.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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