RS Vwgh 2026/1/19 Ra 2023/13/0174

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Veröffentlicht am 19.01.2026
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

Die Berücksichtigung einer Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Zusammenhang mit einem näher genannten Erlass des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen des Nachsichtsverfahrens würde vorraussetzen, dass der Abgabepflichtige seine Dispositionen danach einrichtete und er nur als Folge hievon einen abgabenrechtlichen Nachteil erlitt (vgl. VwGH 3.9.2024, Ra 2023/13/0044, mwN).Die Berücksichtigung einer Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Zusammenhang mit einem näher genannten Erlass des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen des Nachsichtsverfahrens würde vorraussetzen, dass der Abgabepflichtige seine Dispositionen danach einrichtete und er nur als Folge hievon einen abgabenrechtlichen Nachteil erlitt vergleiche VwGH 3.9.2024, Ra 2023/13/0044, mwN).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023130174.L01

Im RIS seit

17.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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