Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision ist, dass die aufgezeigten Rechtsfragen präjudiziell sind, d.h. die Entscheidung über die Revision von der Lösung dieser Fragen abhängt. Dazu ist es erforderlich, dass (bereits) anhand der Zulässigkeitsbegründung beurteilt werden kann, inwieweit das Schicksal einer Revision von der Lösung welcher Rechtsfrage abhängt (VwGH 18.6.2025, Ra 2025/02/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020001.L03Im RIS seit
10.02.2026Zuletzt aktualisiert am
18.02.2026