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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AuslBGRechtssatz
Die bloße Tatsache, dass es für einen Staatsbürger eines Mitgliedstaats aus wirtschaftlichen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft im Gebiet der Union wünschenswert erscheinen könnte, dass sich Familienangehörige, die nicht die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats besitzen, mit ihm zusammen im Gebiet der Union aufhalten können, rechtfertigt für sich genommen jedoch nicht die Annahme, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, das Gebiet der Union zu verlassen, wenn ein Aufenthaltsrecht - oder die hier beantragte Bestätigung der Ausnahme vom Geltungsbereich des AuslBG - nicht gewährt würde (VwGH 17.12.2013, 2013/09/0153).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62011CJ0256 Dereci VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090089.L03Im RIS seit
03.03.2026Zuletzt aktualisiert am
15.04.2026