Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4Rechtssatz
Ein mit einer offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit behaftetes Erkenntnis, das nach § 38 VwGVG in Verbindung mit § 24 VStG und § 62 Abs. 4 AVG jederzeit berichtigt werden könnte, ist aber auch vor einer Berichtigung bereits in der entsprechend richtigen Fassung zu lesen (VwGH 25.4.2018, Ra 2018/09/0025).Ein mit einer offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit behaftetes Erkenntnis, das nach Paragraph 38, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 24, VStG und Paragraph 62, Absatz 4, AVG jederzeit berichtigt werden könnte, ist aber auch vor einer Berichtigung bereits in der entsprechend richtigen Fassung zu lesen (VwGH 25.4.2018, Ra 2018/09/0025).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090088.L03Im RIS seit
03.03.2026Zuletzt aktualisiert am
15.04.2026