RS Vwgh 2026/1/21 Ro 2022/04/0010

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Veröffentlicht am 21.01.2026
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58/02 Energierecht

Rechtssatz

Gemäß § 72 Abs. 1 fünfter Satz iVm Abs. 2 Z 1 GWG 2011 ist die Festlegung der Referenzpreismethode wesentlich für die Berechnung des Netznutzungsentgelts als Bestandteil des Systemnutzungsentgelts im Fernleitungsnetz.Gemäß Paragraph 72, Absatz eins, fünfter Satz in Verbindung mit Absatz 2, Ziffer eins, GWG 2011 ist die Festlegung der Referenzpreismethode wesentlich für die Berechnung des Netznutzungsentgelts als Bestandteil des Systemnutzungsentgelts im Fernleitungsnetz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2022040010.J07

Im RIS seit

17.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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