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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgRechtssatz
Das GWG 2011 dient innerstaatlich der Durchführung bzw. Umsetzung u.a. der durch die VO (EG) 715/2009 geänderten Tarifierung der Fernleitungssysteme, weg von entfernungsabhängigen Tarifkomponenten zu einer getrennten Festlegung der Tarife für den Erdgastransport pro Einspeisepunkt in das Fernleitungssystem (Entry) und pro Ausspeisepunkt aus dem Fernleitungssystem (Exit), und der RL 2009/73/EG, deren Ziel es ist, Mindestnormen festzulegen, durch die den Zielen des Verbraucherschutzes, der Versorgungssicherheit, des Umweltschutzes und einer gleichwertigen Wettbewerbsintensität in allen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird (vgl. RV 1081 BlgNR 24. GP 2, 5, 10).Das GWG 2011 dient innerstaatlich der Durchführung bzw. Umsetzung u.a. der durch die VO (EG) 715/2009 geänderten Tarifierung der Fernleitungssysteme, weg von entfernungsabhängigen Tarifkomponenten zu einer getrennten Festlegung der Tarife für den Erdgastransport pro Einspeisepunkt in das Fernleitungssystem (Entry) und pro Ausspeisepunkt aus dem Fernleitungssystem (Exit), und der RL 2009/73/EG, deren Ziel es ist, Mindestnormen festzulegen, durch die den Zielen des Verbraucherschutzes, der Versorgungssicherheit, des Umweltschutzes und einer gleichwertigen Wettbewerbsintensität in allen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird vergleiche Regierungsvorlage 1081 BlgNR 24. Gesetzgebungsperiode 2, 5, 10).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2022040010.J04Im RIS seit
17.03.2026Zuletzt aktualisiert am
20.03.2026