Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Beachte
Rechtssatz
In Abweichung von den Grundsätzen zur Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides kann es Fälle geben, in denen aufgrund besonderer Umstände ein Antrag auf Erteilung der Genehmigung (die Einleitung eines Genehmigungsverfahrens) für die Partei unzumutbar ist, wobei dies im Allgemeinen aber nicht anzunehmen ist (VwGH 30.4.2019, Ra 2019/06/0057; VwGH 27.2.2015, 2013/06/0164).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070007.L03Im RIS seit
24.02.2026Zuletzt aktualisiert am
26.03.2026