RS Vwgh 2026/1/26 Ra 2025/07/0007

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Veröffentlicht am 26.01.2026
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/07/0008

Rechtssatz

In Abweichung von den Grundsätzen zur Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides kann es Fälle geben, in denen aufgrund besonderer Umstände ein Antrag auf Erteilung der Genehmigung (die Einleitung eines Genehmigungsverfahrens) für die Partei unzumutbar ist, wobei dies im Allgemeinen aber nicht anzunehmen ist (VwGH 30.4.2019, Ra 2019/06/0057; VwGH 27.2.2015, 2013/06/0164).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070007.L03

Im RIS seit

24.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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