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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/07/0157 E 13. März 1990 RS 2Stammrechtssatz
Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070007.L02Im RIS seit
24.02.2026Zuletzt aktualisiert am
26.03.2026