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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0052 E 28. Februar 1989 RS 4Stammrechtssatz
Frühere Verdachtsmomente stehen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen, wenn erst weitere Erhebungen die Verdachtsmomente als Tatsachen erhärten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023150118.L05Im RIS seit
17.02.2026Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026