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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §12 Abs1 Z2 idF 2007/I/104Rechtssatz
Bei der Einführung der Winterfeiertagsvergütung kam eindeutig die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass diese Leistung nicht dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe entgegenstehen sollte. So wurde die Anpassung des AlVG in der Begründung des Initiativantrags (242/A, 20. GP) wie folgt erläutert: "Klarstellung, daß die Winterfeiertagsvergütung den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht beeinträchtigt (dafür wird ja Abschlag abgezogen)." Legistisch wurde das in § 36a Abs. 2 AlVG in der Weise umgesetzt, dass die Winterfeiertagsvergütung bei der Berechnung des Einkommens für die Beurteilung des Vorliegens von Arbeitslosigkeit, des Anspruchs auf Familienzuschlag und für die Anrechnung auf die Notstandshilfe außer Betracht bleibt. Bei der Änderung des § 12 Abs. 1 AlVG durch die Novelle BGBl. I Nr. 104/2007, wonach Arbeitslosigkeit auch voraussetzt, dass die betreffende Person nicht mehr der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegt, wurde eine Ausnahme allerdings nur für die Fälle der Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung vorgesehen, nicht aber auch für Fälle des Bezugs einer Winterfeiertagsvergütung. Die Regelung des § 36a Abs. 2 AlVG würde jedoch betreffend die Winterfeiertagsvergütung völlig ins Leere gehen, wenn im Hinblick auf die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung durch den Bezug der Winterfeiertagsvergütung die Arbeitslosigkeit ohnedies gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 AlVG ausgeschlossen wäre. Es liegt auf der Hand, dass das weder bei der Einführung der Winterfeiertagsvergütung noch bei der Neufassung des § 12 Abs. 1 Z 2 AlVG durch die Novelle BGBl. I Nr. 104/2007 intendiert gewesen sein kann. Ebenso wenig bestehen Anhaltspunkte dafür, dass dem Gesetzgeber das Problem in weiterer Folge bewusst geworden wäre und er dennoch keine Ausnahme in § 12 Abs. 1 Z 2 AlVG geschaffen hätte, zumal diesfalls nicht erklärlich wäre, dass die Ausnahme der Winterfeiertagsvergütung vom Einkommensbegriff in § 36a Abs. 2 AlVG unangetastet blieb. Es ist daher davon auszugehen, dass in § 12 Abs. 1 Z 2 AlVG eine planwidrige Lücke besteht, die in der Weise zu schließen ist, dass auch die nur auf Grund des Bezugs einer Winterfeiertagsvergütung eintretende Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung Arbeitslosigkeit nicht ausschließt.Bei der Einführung der Winterfeiertagsvergütung kam eindeutig die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass diese Leistung nicht dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe entgegenstehen sollte. So wurde die Anpassung des AlVG in der Begründung des Initiativantrags (242/A, 20. Gesetzgebungsperiode wie folgt erläutert: "Klarstellung, daß die Winterfeiertagsvergütung den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht beeinträchtigt (dafür wird ja Abschlag abgezogen)." Legistisch wurde das in Paragraph 36 a, Absatz 2, AlVG in der Weise umgesetzt, dass die Winterfeiertagsvergütung bei der Berechnung des Einkommens für die Beurteilung des Vorliegens von Arbeitslosigkeit, des Anspruchs auf Familienzuschlag und für die Anrechnung auf die Notstandshilfe außer Betracht bleibt. Bei der Änderung des Paragraph 12, Absatz eins, AlVG durch die Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2007,, wonach Arbeitslosigkeit auch voraussetzt, dass die betreffende Person nicht mehr der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegt, wurde eine Ausnahme allerdings nur für die Fälle der Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung vorgesehen, nicht aber auch für Fälle des Bezugs einer Winterfeiertagsvergütung. Die Regelung des Paragraph 36 a, Absatz 2, AlVG würde jedoch betreffend die Winterfeiertagsvergütung völlig ins Leere gehen, wenn im Hinblick auf die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung durch den Bezug der Winterfeiertagsvergütung die Arbeitslosigkeit ohnedies gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, AlVG ausgeschlossen wäre. Es liegt auf der Hand, dass das weder bei der Einführung der Winterfeiertagsvergütung noch bei der Neufassung des Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, AlVG durch die Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2007, intendiert gewesen sein kann. Ebenso wenig bestehen Anhaltspunkte dafür, dass dem Gesetzgeber das Problem in weiterer Folge bewusst geworden wäre und er dennoch keine Ausnahme in Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, AlVG geschaffen hätte, zumal diesfalls nicht erklärlich wäre, dass die Ausnahme der Winterfeiertagsvergütung vom Einkommensbegriff in Paragraph 36 a, Absatz 2, AlVG unangetastet blieb. Es ist daher davon auszugehen, dass in Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, AlVG eine planwidrige Lücke besteht, die in der Weise zu schließen ist, dass auch die nur auf Grund des Bezugs einer Winterfeiertagsvergütung eintretende Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung Arbeitslosigkeit nicht ausschließt.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025080002.J03Im RIS seit
24.02.2026Zuletzt aktualisiert am
17.03.2026