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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §11 Abs2aRechtssatz
Die Winterfeiertagsvergütung ist - anders als die Urlaubsersatzleistung - kein aus einem Beschäftigungsverhältnis gebührendes Entgelt im Sinn des § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG. Es handelt sich vielmehr um einen speziellen, gegenüber der BUAK bestehenden Ersatzanspruch. Dem entspricht auch die Regelung in § 11 Abs. 2a ASVG, die der Sache nach einen eigenen Vollversicherungstatbestand darstellt. Zu einer Zusammenrechnung der Winterfeiertagsvergütung mit dem Entgelt aus einem gleichzeitig bestehenden - für sich bloß geringfügigen - Beschäftigungsverhältnis, sodass auch dieses Beschäftigungsverhältnis bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze im Kalendermonat der Vollversicherung unterliegt, hat es daher nicht zu kommen.Die Winterfeiertagsvergütung ist - anders als die Urlaubsersatzleistung - kein aus einem Beschäftigungsverhältnis gebührendes Entgelt im Sinn des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 2, ASVG. Es handelt sich vielmehr um einen speziellen, gegenüber der BUAK bestehenden Ersatzanspruch. Dem entspricht auch die Regelung in Paragraph 11, Absatz 2 a, ASVG, die der Sache nach einen eigenen Vollversicherungstatbestand darstellt. Zu einer Zusammenrechnung der Winterfeiertagsvergütung mit dem Entgelt aus einem gleichzeitig bestehenden - für sich bloß geringfügigen - Beschäftigungsverhältnis, sodass auch dieses Beschäftigungsverhältnis bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze im Kalendermonat der Vollversicherung unterliegt, hat es daher nicht zu kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025080002.J02Im RIS seit
24.02.2026Zuletzt aktualisiert am
17.03.2026