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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §11 Abs2aRechtssatz
In der Begründung des der Novelle BGBl. Nr. 417/1996 zugrunde liegenden Initiativantrags 242/A, 20. GP, wird zur Änderung des ASVG Folgendes ausgeführt: "Regelung der Sozialversicherungspflicht der Winterfeiertagsvergütung: sie unterliegt der Vollversicherung; die Beiträge hat bei Auszahlung mit dem Urlaubsentgelt der Arbeitgeber, ansonsten die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen für die Urlaubsabfindung abzuführen." Intendiert war also - unabhängig von der Höhe der Winterfeiertagsvergütung, die für sich genommen typischerweise nicht die (monatliche) Geringfügigkeitsgrenze überschreitet - eine Vollversicherung.In der Begründung des der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1996, zugrunde liegenden Initiativantrags 242/A, 20. GP, wird zur Änderung des ASVG Folgendes ausgeführt: "Regelung der Sozialversicherungspflicht der Winterfeiertagsvergütung: sie unterliegt der Vollversicherung; die Beiträge hat bei Auszahlung mit dem Urlaubsentgelt der Arbeitgeber, ansonsten die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen für die Urlaubsabfindung abzuführen." Intendiert war also - unabhängig von der Höhe der Winterfeiertagsvergütung, die für sich genommen typischerweise nicht die (monatliche) Geringfügigkeitsgrenze überschreitet - eine Vollversicherung.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025080002.J01Im RIS seit
24.02.2026Zuletzt aktualisiert am
17.03.2026