Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §12aBeachte
Rechtssatz
Weder aus dem Gesetz noch aus den Materialien lässt sich entnehmen, dass bei einem neuen Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Prüfung der entsprechenden Zulassungskriterien unterbleiben kann (VwGH 19.4.2022, Ra 2021/09/0018). Im Übrigen sieht das AuslBG selbst für den Fall des Arbeitgeberwechsels vor Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" die sinngemäße Anwendung des § 20d Abs. 1 AuslBG vor (§ 20d Abs. 2 letzter Satz AuslBG).Weder aus dem Gesetz noch aus den Materialien lässt sich entnehmen, dass bei einem neuen Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Prüfung der entsprechenden Zulassungskriterien unterbleiben kann (VwGH 19.4.2022, Ra 2021/09/0018). Im Übrigen sieht das AuslBG selbst für den Fall des Arbeitgeberwechsels vor Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" die sinngemäße Anwendung des Paragraph 20 d, Absatz eins, AuslBG vor (Paragraph 20 d, Absatz 2, letzter Satz AuslBG).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090002.L01Im RIS seit
03.03.2026Zuletzt aktualisiert am
15.04.2026