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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34Rechtssatz
Die Zwangsläufigkeit der vom Revisionswerber im Zusammenhang mit der in Anspruch genommenen Leihmutterschaft ist zu verneinen. Der bloße Umstand, dass es nach österreichischem Recht nicht unzulässig ist, eine Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch zu nehmen, führt nicht dazu, dass die Kosten einer derartigen Behandlung im Ausland nach § 34 EStG 1988 abzugsfähig wären und diese solcherart teilweise auf die Allgemeinheit überwälzt würden.Die Zwangsläufigkeit der vom Revisionswerber im Zusammenhang mit der in Anspruch genommenen Leihmutterschaft ist zu verneinen. Der bloße Umstand, dass es nach österreichischem Recht nicht unzulässig ist, eine Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch zu nehmen, führt nicht dazu, dass die Kosten einer derartigen Behandlung im Ausland nach Paragraph 34, EStG 1988 abzugsfähig wären und diese solcherart teilweise auf die Allgemeinheit überwälzt würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025130034.J04Im RIS seit
24.02.2026Zuletzt aktualisiert am
20.03.2026