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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/18/0187 B 25. April 2018 RS 2Stammrechtssatz
Beschränken sich die Zulässigkeitsausführungen auf die Wiedergabe eines Rechtssatzes, ohne einen konkreten Bezug zum vorliegenden Fall herzustellen, wird damit den in der Rechtsprechung des VwGH an eine ordnungsgemäße Zulässigkeitsbegründung gestellten Anforderungen nicht entsprochen (vgl. etwa VwGH 26.1.2017, Ra 2016/20/0300).Beschränken sich die Zulässigkeitsausführungen auf die Wiedergabe eines Rechtssatzes, ohne einen konkreten Bezug zum vorliegenden Fall herzustellen, wird damit den in der Rechtsprechung des VwGH an eine ordnungsgemäße Zulässigkeitsbegründung gestellten Anforderungen nicht entsprochen vergleiche etwa VwGH 26.1.2017, Ra 2016/20/0300).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024150080.L01Im RIS seit
24.02.2026Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026