RS Vwgh 2026/1/30 Ra 2023/13/0002

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Veröffentlicht am 30.01.2026
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ein Missbrauch iSd § 22 BAO liegt dann nicht vor, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar jenen Weg beschreitet, den das Gesetz selbst vorzeichnet (vgl. etwa erneut VwGH 26.4.2012, 2009/15/0220, mwN).Ein Missbrauch iSd Paragraph 22, BAO liegt dann nicht vor, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar jenen Weg beschreitet, den das Gesetz selbst vorzeichnet vergleiche etwa erneut VwGH 26.4.2012, 2009/15/0220, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023130002.L05

Im RIS seit

03.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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