Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ist das Nichterkennen der Verspätung des Rechtsmittels auf eine mangelnde Kanzleiorganisation des Parteienvertreters zurückzuführen, beginnt die zweiwöchige Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages dennoch mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Verspätung hätte erkannt werden können und müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025050015.J02Im RIS seit
04.03.2026Zuletzt aktualisiert am
04.03.2026