RS Vwgh 2026/2/2 Ra 2025/02/0241

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Veröffentlicht am 02.02.2026
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/02/0077 E 20. November 1991 RS 1 (hier ohne 'ist keine Beweiswürdigungsregel und')

Stammrechtssatz

Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine

Beweiswürdigungsregel und kommt nur zur Anwendung, wenn auch

nach dem Ergebnis der Beweiswürdigung noch Zweifel an der

Täterschaft des Beschuldigten bleiben (Hinweis E 10.4.1991,

90/03/0214).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025020241.L02

Im RIS seit

03.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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