Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §1 Abs2 Z2Rechtssatz
Die Rechtsbeziehungen einer Trägerkörperschaft zu ihrem Betrieb gewerblicher Art sind jenen eines Einmanngesellschafters zu seiner GmbH vergleichbar (vgl. etwa VwGH 27.3.1996, 93/15/0209, mwN).Die Rechtsbeziehungen einer Trägerkörperschaft zu ihrem Betrieb gewerblicher Art sind jenen eines Einmanngesellschafters zu seiner GmbH vergleichbar vergleiche etwa VwGH 27.3.1996, 93/15/0209, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025150078.L05Im RIS seit
03.03.2026Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026