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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/10/0075 E 22. März 2022 RS 2Stammrechtssatz
Die Verfolgungshandlung ist einer berichtigenden Auslegung - mag auch bei der Angabe der Tatzeit ein Schreibfehler unterlaufen sein - nicht zugänglich.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung SchreibfehlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100013.L06Im RIS seit
10.03.2026Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026