RS Vwgh 2026/2/4 Ra 2025/10/0013

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Veröffentlicht am 04.02.2026
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2015/09/0014 E 26. April 2016 RS 4

Stammrechtssatz

Widersprüche zwischen dem Spruch und der Begründung, zB über konkrete Tatumstände wie die Tatzeit, ziehen die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses in dem davon betroffenen Spruchumfang nach sich.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Divergenzen Spruch Begründung Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100013.L04

Im RIS seit

10.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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