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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2015/09/0014 E 26. April 2016 RS 4Stammrechtssatz
Widersprüche zwischen dem Spruch und der Begründung, zB über konkrete Tatumstände wie die Tatzeit, ziehen die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses in dem davon betroffenen Spruchumfang nach sich.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Divergenzen Spruch Begründung Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100013.L04Im RIS seit
10.03.2026Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026