RS Vwgh 2026/2/4 Ra 2025/10/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.2026
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2021/02/0009 E 15. Juni 2023 RS 2

Stammrechtssatz

Die teilweise Neufassung eines Spruches im Rahmen einer Maßgabenbestätigung muss so erfolgen, dass der neu gefasste Spruch dem Gebot einer deutlichen Abfassung des Spruches entspricht (vgl. VwGH 16.2.2023, Ra 2021/02/0170; VwGH 22.8.2022, Ra 2022/02/0143).Die teilweise Neufassung eines Spruches im Rahmen einer Maßgabenbestätigung muss so erfolgen, dass der neu gefasste Spruch dem Gebot einer deutlichen Abfassung des Spruches entspricht vergleiche VwGH 16.2.2023, Ra 2021/02/0170; VwGH 22.8.2022, Ra 2022/02/0143).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100013.L03

Im RIS seit

10.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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