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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/16/0212 B 7. Jänner 2020 RS 1Stammrechtssatz
Es muss zumindest erkennbar sein, aus welcher konkreten Rechtsvorschrift jenes subjektive Recht abgeleitet wird, in dem sich der Revisionswerber für verletzt erachtet (vgl. die von Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, auf Seite 70 f gegebenen Beispiele für konkrete Formulierungen eines Beschwerdepunktes).Es muss zumindest erkennbar sein, aus welcher konkreten Rechtsvorschrift jenes subjektive Recht abgeleitet wird, in dem sich der Revisionswerber für verletzt erachtet vergleiche die von Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, auf Seite 70 f gegebenen Beispiele für konkrete Formulierungen eines Beschwerdepunktes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026010012.L01Im RIS seit
03.03.2026Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026