Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/01/0370 B 3. September 2018 RS 1Stammrechtssatz
Der bloße in der Zulassungsbegründung enthaltene Verweis auf detaillierte Ausführungen zu den Revisionsgründen genügt dem Erfordernis, gesondert die Gründe zu nennen, warum die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG vorliegen, nicht (vgl. VwGH 18.3.2016, Ra 2015/01/0255 mwN).Der bloße in der Zulassungsbegründung enthaltene Verweis auf detaillierte Ausführungen zu den Revisionsgründen genügt dem Erfordernis, gesondert die Gründe zu nennen, warum die Voraussetzungen des Artikel 133, Absatz 4, B-VG vorliegen, nicht vergleiche VwGH 18.3.2016, Ra 2015/01/0255 mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025010306.L01Im RIS seit
10.03.2026Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026