RS Vwgh 2026/2/11 Ra 2025/16/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.2026
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1
  1. GrEStG 1987 § 17 heute
  2. GrEStG 1987 § 17 gültig ab 18.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009
  3. GrEStG 1987 § 17 gültig von 27.06.2008 bis 17.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2008
  4. GrEStG 1987 § 17 gültig von 27.08.1994 bis 26.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 682/1994

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/16/0035 E 30. Jänner 2025 RS 5

Stammrechtssatz

Die Rückgängigmachung des ersten Kaufvertrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der ursprüngliche Verkäufer nicht die Möglichkeit erlangt, das Grundstück an einen außenstehenden Dritten zu verkaufen (vgl. in diesem Sinn VwGH 21.1.2020, Ra 2019/16/0220)Die Rückgängigmachung des ersten Kaufvertrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der ursprüngliche Verkäufer nicht die Möglichkeit erlangt, das Grundstück an einen außenstehenden Dritten zu verkaufen vergleiche in diesem Sinn VwGH 21.1.2020, Ra 2019/16/0220)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025160028.L02

Im RIS seit

26.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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