RS Vwgh 2026/2/12 Ra 2025/11/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.02.2026
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §26 Abs1
KA-AZG 1997 §11 Abs1
  1. AZG § 26 heute
  2. AZG § 26 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018
  3. AZG § 26 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015
  4. AZG § 26 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2014
  5. AZG § 26 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007
  6. AZG § 26 gültig von 01.05.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997
  7. AZG § 26 gültig von 01.07.1994 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 446/1994

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zu der (§ 11 Abs. 1 KA-AZG inhaltlich entsprechenden) Bestimmung des § 26 Abs. 1 AZG müssen die Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden (hinsichtlich der Dauer und der zeitlichen Lagerung) so beschaffen sein, dass dadurch eine Überwachung der Einhaltung der im AZG geregelten Angelegenheiten, z.B. also auch jener über die Ruhepausen und die Ruhezeiten, möglich ist (siehe VwGH 23.11.2017, Ra 2017/11/0243, mwN). Das gilt mithin auch für die nach § 11 Abs. 1 KA-AZG zu führenden Aufzeichnungen.Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zu der (Paragraph 11, Absatz eins, KA-AZG inhaltlich entsprechenden) Bestimmung des Paragraph 26, Absatz eins, AZG müssen die Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden (hinsichtlich der Dauer und der zeitlichen Lagerung) so beschaffen sein, dass dadurch eine Überwachung der Einhaltung der im AZG geregelten Angelegenheiten, z.B. also auch jener über die Ruhepausen und die Ruhezeiten, möglich ist (siehe VwGH 23.11.2017, Ra 2017/11/0243, mwN). Das gilt mithin auch für die nach Paragraph 11, Absatz eins, KA-AZG zu führenden Aufzeichnungen.

Schlagworte

3/2/2 Gesetzesmaerialien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025110035.L02

Im RIS seit

12.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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