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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 litaHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/03/0286 E 17. Juni 1992 VwSlg 13664 A/1992 RS 2 (hier nur der erste Satzteil)Stammrechtssatz
Die Verpflichtung des Lenkers zum sofortigen Anhalten des
Fahrzeuges gem § 4 Abs 1 lit a StVO besteht bei jedem Fahrzeuges gem Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, StVO besteht bei jedem
Verkehrsunfall mit Personen - oder Sachschaden, und zwar auch,
wenn bei dem Verkehrsunfall nur sein Fahrzeug beschädigt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026010011.L03Im RIS seit
10.03.2026Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026