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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2025/12/0029 B 20. Oktober 2025 RS 3Stammrechtssatz
Verfahrensmängel vermögen für sich genommen in der Regel eine Befangenheit nicht zu begründen. Anderes würde lediglich dann gelten, wenn diese Mängel so schwerwiegend wären, dass sie die mangelnde Objektivität des Richters erkennen ließen (VwGH 14.10.2024, Ra 2023/12/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022040102.L02Im RIS seit
17.03.2026Zuletzt aktualisiert am
26.03.2026