RS Vwgh 2026/2/23 Ra 2026/20/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2026
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/18/0443 E 11. März 2020 RS 1 (hier: "EUAA" statt "EASO")

Stammrechtssatz

Auch den von EASO herausgegebenen Informationen ist bei der Prüfung, ob die Rückführung eines Asylwerbers in sein Heimatland zu einem Verstoß gegen Art. 3 MRK führen kann sowie ob eine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, Beachtung zu schenken (VwGH 17.12.2019, Ra 2019/18/0278, mwN).Auch den von EASO herausgegebenen Informationen ist bei der Prüfung, ob die Rückführung eines Asylwerbers in sein Heimatland zu einem Verstoß gegen Artikel 3, MRK führen kann sowie ob eine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, Beachtung zu schenken (VwGH 17.12.2019, Ra 2019/18/0278, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026200070.L01

Im RIS seit

24.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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