RS Vwgh 2026/2/23 Ra 2025/09/0076

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Veröffentlicht am 23.02.2026
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/12/0008 B 14. Oktober 2024 RS 2 (hier 'unrichtige Beweiswürdigung oder vorliegende Verfahrensmängel vermögen')

Stammrechtssatz

Eine unrichtige Beweiswürdigung vermag in der Regel eine Befangenheit nicht zu begründen. Anderes würde lediglich dann gelten, wenn diese Mängel so schwerwiegend wären, dass sie die mangelnde Objektivität des Richters erkennen ließen (OGH 22.6.2012, 6 Ob 24/12s).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090076.L03

Im RIS seit

24.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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