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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2019/04/0007 B 2. Februar 2021 RS 5Stammrechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof geht erkennbar davon aus, dass ein wirksames Kontrollsystem nicht durch eine Einzelmaßnahme implementiert wird, sondern aus einer Zusammenschau einer Mehrzahl von Maßnahmen (wie etwa Schulungen, Weisungen, systematische Überprüfungen auf den betroffenen Hierarchieebenen, Sanktionsmechanismen, entsprechende Dokumentationen) resultiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025040085.L02Im RIS seit
24.03.2026Zuletzt aktualisiert am
26.03.2026