RS Vwgh 2026/2/24 Ra 2024/08/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2026
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2
AVG §56

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/08/0013 E 10. März 2025 RS 3

Stammrechtssatz

Auch wenn der Anspruchsverlust gemäß § 49 Abs. 2 AlVG ex lege eintritt, ist darüber aus Rechtsschutzgründen ein Feststellungsbescheid zu erlassen (vgl. idS - zum Anspruchsverlust nach § 10 Abs. 1 AlVG - VwGH 26.3.2021, Ra 2021/08/0016).Auch wenn der Anspruchsverlust gemäß Paragraph 49, Absatz 2, AlVG ex lege eintritt, ist darüber aus Rechtsschutzgründen ein Feststellungsbescheid zu erlassen vergleiche idS - zum Anspruchsverlust nach Paragraph 10, Absatz eins, AlVG - VwGH 26.3.2021, Ra 2021/08/0016).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024080053.L02

Im RIS seit

25.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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