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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art49 Abs2 idF 1972/105Rechtssatz
Als "Melbourne Agreement" bezeichnet werden die "International Telecommunication Regulations" (ITR) der Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union, ITU). Die ITU ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und beschäftigt sich mit technischen Aspekten der Telekommunikation. Die ITR sind sogenannte Verwaltungsvorschriften der ITU und wurden 1988 bei der "World Administrativ Telegraph and Telephone Conference" in Melbourne beschlossen. Sie wurden auch von Österreich unterzeichnet. Die ITR stellen gemäß Art. 4.3. der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion eine Ergänzung dieser Satzung dar. Deren Ratifikation schließt gemäß Art. 54.2. der Konstitution auch die Anerkennung der Verbindlichkeit der ITR ein. Mit der Ratifizierung der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) durch Österreich im Jahr 1997 (vgl. BGBl. III Nr. 17/1998; Kundmachung des Staatsvertrages samt Anlagen durch Aufliegen zur öffentlichen Einsichtnahme im damals zuständigen Bundesministerium gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG idF BGBl. Nr. 105/1972) erfolgte somit auch die Ratifizierung der ITR. Die ITR stellen somit einen verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag dar.Als "Melbourne Agreement" bezeichnet werden die "International Telecommunication Regulations" (ITR) der Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union, ITU). Die ITU ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und beschäftigt sich mit technischen Aspekten der Telekommunikation. Die ITR sind sogenannte Verwaltungsvorschriften der ITU und wurden 1988 bei der "World Administrativ Telegraph and Telephone Conference" in Melbourne beschlossen. Sie wurden auch von Österreich unterzeichnet. Die ITR stellen gemäß Artikel 4 Punkt 3, der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion eine Ergänzung dieser Satzung dar. Deren Ratifikation schließt gemäß Artikel 54 Punkt 2, der Konstitution auch die Anerkennung der Verbindlichkeit der ITR ein. Mit der Ratifizierung der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) durch Österreich im Jahr 1997 vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 1998,; Kundmachung des Staatsvertrages samt Anlagen durch Aufliegen zur öffentlichen Einsichtnahme im damals zuständigen Bundesministerium gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1972,) erfolgte somit auch die Ratifizierung der ITR. Die ITR stellen somit einen verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag dar.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025150002.J02Im RIS seit
31.03.2026Zuletzt aktualisiert am
31.03.2026