RS Vwgh 2026/2/25 Ra 2025/13/0147

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Veröffentlicht am 25.02.2026
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4
BAO §184 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0260 E 28. Mai 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einer Schätzung müssen die herangezogenen Grundlagen in

einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, wobei die

Behörde Parteiengehör zu gewähren und insbesondere auf vom

Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragene, relevante

Behauptungen einzugehen hat (Hinweis E 17.2.1994, 93/16/0160,

VwSlg 6867 F/1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130147.L06

Im RIS seit

31.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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