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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0260 E 28. Mai 1998 RS 1Stammrechtssatz
Bei einer Schätzung müssen die herangezogenen Grundlagen in
einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, wobei die
Behörde Parteiengehör zu gewähren und insbesondere auf vom
Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragene, relevante
Behauptungen einzugehen hat (Hinweis E 17.2.1994, 93/16/0160,
VwSlg 6867 F/1994).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130147.L06Im RIS seit
31.03.2026Zuletzt aktualisiert am
08.04.2026