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L37165 Kanalabgabe SalzburgNorm
BenützungsgebührenG SlbgRechtssatz
Das Salzburger Benützungsgebührengesetz enthält - gestützt auf § 8 Abs. 1 F-VG 1948 - jene Bestimmungen, die die Einhebung der Benützungsgebühren regeln (materielles Abgabenrecht), wenn die Gemeinden von der finanzausgleichsrechtlichen Ermächtigung Gebrauch machen (vgl. Erläuterungen der Regierungsvorlage zu LGBl. Nr. 49/1998, 134 BlgLT 11. GP, Allgemeines).Das Salzburger Benützungsgebührengesetz enthält - gestützt auf Paragraph 8, Absatz eins, F-VG 1948 - jene Bestimmungen, die die Einhebung der Benützungsgebühren regeln (materielles Abgabenrecht), wenn die Gemeinden von der finanzausgleichsrechtlichen Ermächtigung Gebrauch machen vergleiche Erläuterungen der Regierungsvorlage zu Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 1998,, 134 BlgLT 11. GP, Allgemeines).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130147.L02Im RIS seit
31.03.2026Zuletzt aktualisiert am
08.04.2026