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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §243Rechtssatz
Gegenstand einer Abänderung des VwG im Rahmen eines Verfahrens nach der BAO ist der Erstbescheid der Abgabenbehörde, nicht die Beschwerdevorentscheidung (vgl. VwGH 29.6.2022, Ra 2021/15/0072, mwN).Gegenstand einer Abänderung des VwG im Rahmen eines Verfahrens nach der BAO ist der Erstbescheid der Abgabenbehörde, nicht die Beschwerdevorentscheidung vergleiche VwGH 29.6.2022, Ra 2021/15/0072, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025130037.J01Im RIS seit
31.03.2026Zuletzt aktualisiert am
31.03.2026