Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1 Z2Rechtssatz
Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich der vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen medizinischen Betreuung stellen noch keine triftigen medizinischen Gründe für Aufwendungen dar (vgl. VwGH 19.2.1992, 87/14/0116, mwN).Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich der vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen medizinischen Betreuung stellen noch keine triftigen medizinischen Gründe für Aufwendungen dar vergleiche VwGH 19.2.1992, 87/14/0116, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024150071.L04Im RIS seit
31.03.2026Zuletzt aktualisiert am
31.03.2026