Index
L82005 Bauordnung SalzburgNorm
BauPolG Slbg 1997 §20 Abs7Rechtssatz
Im Rahmen eines baupolizeilichen Auftragsverfahrens kann die Revisionswerberin nicht in ihrem "Recht auf Führung eines Gewerbebetriebes" verletzt werden, weil gewerberechtliche Aspekte in diesem Verfahren nicht zu prüfen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026060040.L01Im RIS seit
25.03.2026Zuletzt aktualisiert am
25.03.2026