Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/14/0080 E 17. Mai 2006 VwSlg 8138 F/2006 RS 4Stammrechtssatz
Der Umstand, dass im Zuge der Erhaltung besseres Material oder eine modernere Ausführung gewählt wird, führt noch nicht zu Herstellungsaufwand, solange nicht die Wesensart des Wirtschaftsgutes verändert wird (vgl das hg Erkenntnis vom 10. Juni 1987, 86/13/0167).Der Umstand, dass im Zuge der Erhaltung besseres Material oder eine modernere Ausführung gewählt wird, führt noch nicht zu Herstellungsaufwand, solange nicht die Wesensart des Wirtschaftsgutes verändert wird vergleiche das hg Erkenntnis vom 10. Juni 1987, 86/13/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024150085.L06Im RIS seit
31.03.2026Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026