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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §101 Abs1 litaRechtssatz
§ 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 sieht für die Überschreitung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeuges und der Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftfahrzeuges mit Anhänger jeweils einen eigenen Tatbestand vor (VwGH 20.11.2015, Ra 2015/02/0148).Paragraph 101, Absatz eins, Litera a, KFG 1967 sieht für die Überschreitung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeuges und der Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftfahrzeuges mit Anhänger jeweils einen eigenen Tatbestand vor (VwGH 20.11.2015, Ra 2015/02/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020154.L01Im RIS seit
07.04.2026Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026